Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Tierschutzgesetzbuch mit gelben Umschlag lehnt auf einer Fensterbank; Copyright Charité 3R; Foto: von Wardenburg

Rechtlicher Rahmen

  • Tierversuche in der biomedizinischen Forschung dürfen nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden und unterliegen ebenfalls den ständigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden.
  • Deutschland hat eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit. Seit 2002 nimmt der Tierschutz sogar Verfassungsrang ein.

Sie befinden sich hier:

Gesetzliche Grundlagen

Tierversuche sind in Deutschland durch eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zentrale Rechtsnormen sind das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist in Paragraph 1 formuliert: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es seitdem: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Damit wird sichergestellt, dass der Tierschutz bei Abwägungsentscheidungen angemessen berücksichtigt wird.

Die Konflikte zwischen der Verpflichtung, die menschliche Gesundheit zu erhalten und zu verbessern, dem wertvollen Gut der Wissenschaftsfreiheit und dem wichtigen Anliegen, Schmerzen und Leiden von Tieren zu vermeiden, können nicht durch pauschale Urteile gelöst werden. Die Tierschutzgesetzgebung in Deutschland und Europa sieht daher als zentrales Element eine sorgfältige Prüfung und Abwägung jedes einzelnen Tierversuches vor.

Deutschland ist völkerrechtlich an das Europäische Übereinkommen des Europarates zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere gebunden (ETS Nr. 123). Zudem existiert seit 1986 eine EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, die als Rechtsakt durch alle Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. 2010 trat eine Revision der alten EU-Richtlinie 86/609/EWG in Kraft. 2013 wurde das deutsche Tierschutzgesetz der neuen Richtlinie 2010/63/EU angepasst.

Auch wenn der Tierschutz international unterschiedlich geregelt ist, hat sich die internationale Wissenschaftsgemeinschaft auf gewisse einheitliche Standards geeinigt. Das spiegelt sich beispielsweise in den Regeln der internationalen Fachmagazine wider: Forscher dürfen ihre Ergebnisse dort nur dann veröffentlichen, wenn sie versichern, dass alle Experimente in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und institutionellen Leitlinien erfolgt sind. Eine Empfehlung sind die „ARRIVE Guidelines for Reporting Animal Research“. Auf dieser Grundlage entscheiden die Fachmagazine, ob sie Beiträge veröffentlichen oder nicht.