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Meldung

14.10.2022

Lassen sich Tierversuche ethisch rechtfertigen?

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Podiumsdiskussion in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Jens Kurreck, Stefan Hippenstiel, Steffen Augsberg (v.l.n.r.) Fotos: INES fotografie Berlin
Jens Kurreck, Stefan Hippenstiel, Steffen Augsberg (v.l.n.r.) Fotos: INES fotografie Berlin

Über die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen diskutierten am 10. Oktober Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft, die auf Initiative des Einstein-Zentrums 3R zu einer Podiumsdiskussion in die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaft eingeladen waren. 

Tierversuche sind laut Tierschutzgesetz auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Unerlässlich sind sie dann, wenn das zu erwartende Leid der Tiere gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn ethisch vertretbar erscheint. Aber diese Güterabwägung ist keine exakte Wissenschaft, da es für die zu vergleichenden Güter – Erkenntnisgewinn auf der einen, Belastung der Tiere auf der anderen Seite – keine gemeinsame Werteskala gibt.

Um dieses gesellschaftlich kontrovers diskutierte Thema aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, hatte das Einstein-Zentrum 3R neben Prof. Stefan Hippenstiel, Sprecher von Charité 3R auch Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Professor für öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Prof. Dr. med. Michael Gotthardt, Professor für Neuromuskuläre und kardiovaskuläre Zellbiologie am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft, Zoe Mayer, Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis 90/die Grünen) und Prof. Dr. jur. Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht eingeladen.

Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung finden Sie hier

Links

Einstein-Zentrum 3R

Thesenpapier von Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg

 

Kontakt

Einstein-Zentrum 3R



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