
Die Förderung richtet sich insbesondere an junge Nachwuchswissenschaftler, die im Rahmen einer proof-of-concept Studie ihre Ideen umsetzen möchten, um experimentelle Daten für eine erfolgreiche Bewerbung bei größeren Förderprogrammen (z. B. DFG, BMBF) zu sammeln.
Link zur Originalausschreibung
Alle zwei Jahre wird die Bf3R Forschungsförderung ausgeschrieben, mit der das BfR Forschungsprojekte unterstützt, die das 3R-Prinzip adressieren. Dabei werden Vorhaben gefördert, die dem Ersatz und der Reduktion von Versuchstieren in Bereichen der medizinischen Forschung oder der biologischen Grundlagenforschung dienen oder die Erkennung, Einstufung und Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren und die Verbesserung der Haltungsbedingungen zum Ziel haben. Das Gesamtbudget von ca. 350.000 Euro pro Jahr ermöglicht die Förderung von bis zu zehn Projekten mit einem Fördervolumen von ca. 35.000 Euro pro Jahr und einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Jahren.
Was wird gefördert?
Hohe Priorität bei der Bf3R-Förderung haben insbesondere Refinement-Maßnahmen zur Erkennung, Einstufung und Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren und zur Verbesserung der Haltungsbedingungen.
Der Ersatz und die Reduktion von Tierversuchen in Bereichen der biomedizinischen Grundlagenforschung, bei denen besonders viele Tiere Verwendung finden (z. B. Krebsforschung) oder bei denen das einzelne Tier stark belastet wird (z. B. Sepsisoder Wundheilungsversuche).
Die Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden und Technologien der Zell- und Gewebekultur, der Molekularbiologie, Genetik und Mikroskopie sowie Bioimaging- und in silico Methoden sind ausdrücklich gewünscht.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungskapazität. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) aber auch Promovierende, sofern sie die für die Durchführung des Projekts benötigte Laborausstattung nachweisen können und eine erfolgreiche Bearbeitung des Projekts ersichtlich ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen beim BfR rechtsverbindlich, d.h. von der Fakultätsleitung, unterschrieben werden müssen. Das bedeutet, dass die vollständigen Antragsunterlagen zwei Wochen vor Antragsfrist beim Antragsbüro eingereicht werden müssen, da diese erst nach Prüfung und Freigabe zur Unterschrift an die Fakultätsleitung weitergeleitet werden können. Aufgrund der hohen Antragsvolumen im Antragsbüro ist eine frühzeitige Einbeziehung des Antragsbüros in die Budgetplanung, insbesondere bei der Personalmittelberechnung, ratsam.
Links
Kontakt
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Tel.: 030-18412-0
Fax: 030-18412-99099
Email: bf3r@bfr.bund.de
Zurück zur Übersicht